Wohnungsgeberbestätigung
Seit 1. November gilt nach §19 Bundesmeldegesetz (BMG) die Vorschrift zum Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung. Ein Mieter muss bei seinem örtlichen Einwohnermeldeamt seinen Einzug (immer) und Auszug (nur bei Umzug ins Ausland) innerhalb von zwei Wochen nachweisen.
Vermieter sind dazu verpflichtet, ihrem Mieter die Bescheinigung rechtzeitig, am besten bei Wohnungsübergabe, auszustellen. Das Einwohnermeldeamt in Nürnberg stellt das Formular zum Download auf seiner Homepage bereit.
Geschieht dies nicht, riskieren Vermieter ein Bußgeld. Es ist jedoch nicht die Pflicht des Vermieters, dafür zu sorgen, dass sich sein Mieter auch tatsächlich beim Einwohnermeldeamt registriert.
Im Rahmen eines Vermietungsauftrags kümmern wir uns selbstverständlich um das Ausstellen und die Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung an den Mieter.
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